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Corona-Impfung: Brauche ich ein Attest?


Update:

Archivierter Beitrag - nicht aktuell


Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

 

wenn Sie bestimmte Vorerkrankungen haben, werden Sie vorrangig gegen das SARS-CoV-2 geimpft.
Laut Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums gehören Sie zu den Gruppen 2-„hohe Priorität“ und 3-„erhöhte Priorität“. Als Nachweis, dass Sie an einer der in der "CoronaImpfV" genannten Erkrankung leiden, benötigen Sie mitunter ein ärztliches Attest zur Vorlage im Impfzentrum.
Das sollten Sie dazu wissen:

 

Das sind die Vorerkrankungen nach Impfverordnung

Gruppe 2 (§3 CoronaImpfV) für Patient:innen UNTER 70 Jahren

  • Trisomie 21
  • Demenz oder geistige Behinderung
  • schwere psychiatrische Erkrankungen, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
  • Krebs ohne gestopptes Tumorwachstum oder mit einer Remissionsdauer < 5 Jahre
  • COPD, Mukoviszidose oder andere schwere chronische Lungenerkrankung
  • Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥58 mmol/mol oder ≥7,5%)
  • Leberzirrhose oder andere chronische Lebererkrankung
  • chronische Nierenerkrankung
  • Personen nach Organtransplantation 
  • Adipositas (BMI über 40) 

Gruppe 3 (§4 CoronaImpfV) für Patient:innen UNTER 60 Jahren

  • behandlungsfreie Krebserkrankung mit einer Remissionsdauer > 5 Jahre
  • Immundefizienz oder HIV-Infektion 
  • Autoimmunerkrankungen oder Rheuma 
  • Herzerkrankungen (Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Vorhofflimmern, koronare Herzkrankheit oder arterielle Hypertension) 
  • zerebrovaskuläre Erkrankungen, Schlaganfall oder andere chronische neurologische Erkrankung
  • Asthma bronchiale
  • chronisch entzündliche Darmerkrankung 
  • Diabetes mellitus (mit HbA1c <58 mmol/mol oder <7,5%) 
  • Adipositas (BMI über 30)


Zum Verdeutlichen:

  1. Zunächst werden also Patient:innen ÜBER 70 Jahre (nur Personalausweis als Altersnachweis erforderlich; ohne Attest)&
    UNTER 70 Jahren (ärztliches Attest erforderlich) mit den in Gruppe 2 beschriebenen Vorerkrankungen geimpft.
  2. Im nächsten Schritt werden dann Patient:innen ÜBER 60 Jahre (nur Personalausweis als Altersnachweis erforderlich; ohne Attest) &
    UNTER 60 Jahren (ärztliches Attest erforderlich) mit den in Gruppe 3 beschriebenen Vorerkrankungen geimpft.

KEIN ärztliches Attest bekommen:

Kontaktpersonen von zu schützenden Personen (Impflingen), z.B. Kontaktpersonen von Schwangeren, Kontaktpersonen von über 70-Jährigen, die zuhause versorgt werden und Kontaktpersonen von Menschen mit oben genannten Erkrankungen.

Hier stellt die zu schützende Person (Impfling) den schriftlichen Nachweis für ihre Kontaktpersonen selber aus.

Terminvergabe

Die Terminvergabe erfolgt priorisiert über eine Internetseite sowie telefonisch:

 

online auf www.impfen-thueringen.de

⇒ zur Zusammenfassung (PDF)

 

telefonisch unter der Telefonnummer 03643/4950490

Montag, Dienstag, Donnerstag von 8 – 17 Uhr & Mittwoch und Freitag von 8 – 12 Uhr

Mit besten gesundheitlichen Wünschen

 

Ihr PRAXIS-TEAM



Quellenverzeichnis

Kassenärztliche Bundesvereinigung (2021): Impf-Priorisierungsgruppen angepasst - KBV bietet Infomaterialien für Praxen.

In: https://www.kbv.de/html/1150_50703.php [letzter Zugriff: 04.03.2021] 

Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (2021): Impfstrategie für Thüringen.

In: https://www.kv-thueringen.de/corona/impfungen [letzter Zugriff: 04.03.2021]