Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
Mit Sicherheit haben Sie in den Medien schon von der Aufhebung der Masken- & Testpflicht gehört. Während einige der betroffenen Bereiche schon länger von der schrittweisen Aufhebung profitieren, werden am 07.04.2023 auch Gesundheitseinrichtungen folgen.
Auch wenn wir als Praxis diesen Lockerungen/ Aufhebungen positiv gegenüber stehen, so halten wir die Maske im Gesundheitswesen (und somit auch in unserer Praxis) nach wie vor für ein verhältnismäßiges, schützendes & geeignetes Mittel des Fremd- & Selbstschutzes; insbesondere mit Blick auf unsere Mitarbeiter:innen und vulnerablen Personengruppen, die unsere Praxis aufsuchen. Denn der gewährleistete Schutz gilt natürlich nicht nur für Corona-Viren, sondern gleichsam auch für viele weitere Infektionskrankheiten.
Aus diesem Grund werden wir mithilfe des gesetzlich verankerten Hausrechts eine Maskenpflicht einfordern.
Ob Sie eine FFP2- oder OP-Maske tragen, bleibt hierbei Ihnen überlassen.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Kooperation
Ihr PRAXIS-TEAM
Quellenverzeichnis
MDR (2023): Maskenpflicht: Diese Corona-Regeln gelten in Thüringen aktuell.
In: https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/maskenpflicht-corona-regeln-arzt-pflegeheim-100.html [letzter Zugriff: 05.04.2023]
Presse- & Informationsamt der Bundesregierung (2023): Was noch bis 7. April gilt.
In: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/infektionsschutzgesetz-2068856 [letzter Zugriff: 05.04.2023]