Weiterführende Informationen finden Sie auch hier.
ab 35 Jahre
Die Kasse zahlt regelmäßig alle drei Jahre eine Gesundheitsuntersuchung mit folgendem Inhalt:
18 - 35 Jahre
Die Kasse zahlt eine einmalige Gesundheitsuntersuchung mit folgendem Umfang:
... ist eine Vorsorgeuntersuchung um frühzeitig Veränderungen der Haut zu erkennen (z. B. weißer oder schwarzer Hautkrebs). Ab dem 35. Lebensjahr kann diese Untersuchung alle 2 Jahre durchgeführt werden.
... ist eine Ultraschalluntersuchung zur frühzeitigen Erkennung von Aneurysmen (Aussackungen) der Bauchschlagader. Sie ist für Männer ab 65 einmalig als Vorsorgeleistung Kassenleistung.
... ist eine Früherkennungsuntersuchung von Krebs im Genitalbereich (insbesondere Prostatakrebs). Es erfolgt die Inspektion und Abtastung der äußeren Genitale, der örtlichen Lymphknoten und die Austastung der Enddarmes mit Abtasten der Prostata. Sie kann ein mal jährlich ab 45 durchgeführt werden.
... ist ein Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl. Weitere Informationen erhalten Sie im persönlichen Gespräch oder unter folgendem Link.
Wer zwischen 15 und 18 Jahre alt ist und eine Berufsausbildung beginnen möchte, muss sich zunächst medizinisch untersuchen lassen, ob die gewünschte Tätigkeit auch möglich ist. Mit der Untersuchung soll sichergestellt werden, dass die/ der Jugendliche die angestrebte Tätigkeit ausführen kann, ohne gesundheitliche Schäden für ihre/ seine Gesundheit davon zu tragen.
Quellenverzeichnis
Kassenärztliche Bundesvereinigung (2020): Prävention - machen Sie mit. Früherkennungsuntersuchungen der gesetzlichen Krankenversicherung auf einen Blick.
In: https://www.kbv.de/media/sp/Kopiervorlage_Vorsorge-Checker.pdf [letzter Zugriff: 17.05.2021]